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Nach der erfolgreichen Durchführung der Auktion muss nun das erfolgreiche versteigerte Objekt dem Käufer übergeben und übereignet werden, während der Käufer verpflichtet ist, dem Auktionshaus neben dem Objektpreis auch die Auktionscourtage sowie etwaig anfallender Mehrwertsteuer zu zahlen.
Bei der Übergabe sollte von beiden Seiten stets darauf geachtet werden, dass das Kunstobjekt den Anforderungen entspricht und ggf. Mängel festgehalten werden.
Das Auktionshaus wiederum ist nach Übergabe des Kunstwerks an den Ersteigerer und Empfang des Geldes dieses an den Einlieferer weiterzuleiten, nach Abzug der anfallenden Provision und Kosten.
Viele Auktionshäuser bestehen oftmals darauf, dass kleinere / günstigere Objekte noch am selben Tag abgeholt und bezahlt werden. Falls eine abweichende Regelung gewünscht werden sollte, ist dies meist im vorhinein mit dem Auktionshaus möglichst schriftlich zu vereinbaren.
Auch ein Transport bzw. die Beauftragung eines Transportunternehmens sowie die Kosten hierfür sollten detailliert festgelegt und besprochen werden.
Bei einem Telefongebot oder auch schriftlichem Vorgebot sollte genau die spätere Abwicklung inkl. Lagerung und Transport festgelegt werden.
Nach Abholung des Objekts sollten alle Unterlagen der Versteigerung sorgfältig aufbewahrt werden, um später in einem etwaigen Verfahren alle Unterlagen zu besitzen. Dies gilt nicht nur für den Käufer, sondern auch für das Auktionshaus.
Nicht zu vergessen sind auch bei der späteren Abwicklung die anfallenden Gebühren des Folgerechts, welche anfallen können. Es sollte genau geregelt werden, welche Partei dies übernehmen muss, um spätere Schwierigkeiten zu vermeiden.
Sind Kaufpreis- und Provisionszahlung, Transport und Versicherung geregelt, steht einer schnellen und komplikationslosen Abwicklung nichts im Wege.
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