Auktionen

Viele Kunstwerke aller Preiskategorien, angefangen von einem bis zu hundert Millionen Euro werden auf Auktionen gehandelt. Der Auktionsmarkt stellt einen der größten Umschlagplätze von Kunst dar, beherrscht immer noch durch das Duopol der beiden größten Auktionshäuser, Sotheby’s und Christies in Großbritannien.

Auf Auktionen können viele rechtliche Probleme entstehen und auch für nicht so erfahrene Käufer einige Fragen auftauchen. Viele rechtliche Urteile, national und international, haben sich mit Auktionen befasst. Angefangen von den Zustandsbeschreibungen in den Auktionskatalogen, die fehlerhaft sein könnten, über die Ersteigerung, das Mitbieten, die Rückabwicklung bei eventuellen Mängeln bis hin zu der Preisgabe von Kundendaten können die rechtlich relevanten Gebiete reichen.

Klassische Fälle bilden z.B. in Deutschland der Trier Weinversteigerungsfall. Hier bot ein Besucher einer Weinauktion, ohne dass es ihm bewußt war, bei einer Auktion mit, indem er einfach die Hand hob, um einem Freund zu winken. Der Auktionator deutete dies als Gebot und schlug dem “Bieter” das Los zu. Es stellte sich die Frage der Wirksamkeit des Auktionsvertrages. Schon dies verdeutlicht, wie stark das Recht auch auf Auktionen Einfluss nimmt. In der heutigen Zeit müssen jedoch potentielle Bieter sich vor der Auktion registrieren lassen und bekommen meist eine Nummer zugeteilt, wenn sie mitbieten möchten, ausser sie sind dem Auktionator bekannt. Insofern kommt es kaum noch zu einem zufälligen Mitbieten.

Trotzdem stellen sich bei einer Auktion viele Fragen, über die im Folgenden ein Überblick gegeben wird:

 

Der Betrieb eines Auktionshauses

 

Der Aufbau und der Unterhalt eines Auktionshauses bedarf sorgfältiger Überlegung und der Beachtung rechtlicher Voraussetzungen. So existiert u.a. eine Differenzierung zwischen öffentlich-bestellten und “einfachen” Auktionatoren. Mehr.........

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Die Einlieferung von Kunstwerken / Gegenständen zu einer Auktion

 

Die Einlieferung eines Kunstwerks in das Auktionshaus des Vertrauens stellt viele Anforderungen an beide Seiten, den Einlieferer und den Auktionator. So müssen Zustandsbeschreibungen, die Provenienz, evtl. Gutachten oder Ungereimtheiten angegeben, aber auch vom Auktionator untersucht werden. Daneben wird oft auch ein Schätzpreis vereinbart, nachdem sich ein Limit richtet. Mehr..........

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Die Durchführung der Auktion / Das Mitbieten / Der Zuschlag

 

Bei einer laufenden Auktion kann ein Interessent auf die verschiedensten Arten Mitbieten, direkt im Saal über Telefon, Internet oder über einen Bietagenten. Dies richtet sich nach den individuellen Bedürfnissen. Stets sollte man sich vorher über das Kunstwerk und auch die Auktionsbedingungen informiert haben, bevor man mitbietet. Mehr.........

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Die Abwicklung nach dem Zuschlag

 

Nach dem Zuschlag ist der Auktionator, meist als Kommissionär, verpflichtet das ersteigerte Stück zu übergeben, der Meistbietende hat den Zuschlagspreis inklusive aller anfallenden Aufschläge und der Umsatzsteuer zu zahlen. Auch stellt sich die Frage, welche Rechte des Käufers bestehen, wenn das ersteigerte Objekt nicht dem erwarteten Zustand entspricht. Mehr.........

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Interessante Auktionslinks / Auktionshäuser national und international

 

In dieser Rubrik finden Sie Links zu den bekanntesten Auktionshäusern (national / international) und zu weiteren interessanten Links. Mehr..........

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Website für Kunstrecht und mehr von Rechtsanwalt Dr. iur. Nicolai B. Kemle
Kanzlei Kemle & Leis, Kleine Mantelgasse 10 - 69117 Heidelberg
Tel.: 06221 - 585148 / Fax: 06221 - 585149 / Email:
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