Galerie

Galerien nehmen einen wichtigen Teil auf dem Kunstmarkt ein. Sie schaffen neue Künstler, meist bevor Museen diese entdecken. Viele investieren viel Arbeit, Zeit und Geld in den Aufbau eines neuen, auf dem Markt unbekannten, evtl. provokativen Künstler. Andere Galeristen verstehen sich eher auf den Verkauf schon renommierter, teurer Künstler. Sonderschauen in den eigenen Galerieräumen, die Ausstellung auf Messen aber auch der Sekundärmarkt mit Auktionshäusern gehören zu ihrem tagtäglichen Geschäft. Dabei sind von einem Galeristen, aber auch von einem Interessenten einige Dinge zu beachten. Ob es sich um das Urheberrecht handelt, Lizenzen, Marketing oder den Verkauf, das Thema Kunstrecht findet in vielen Formen einen Eingang in den Galeriemarkt. Hierbei stellen sich viele Fragen, die verschiedene Themen berühren können:

  • Die Rechtsform einer Galerie
  • Die Voraussetzungen des Galeristen
  • Die Auswahl der Künstler
  • Das Marketing
  • Kunstmessen und Auktionen

Dabei kann man verschiedene Bereiche unterteilen.

 

Der Betrieb und Unterhalt einer Galerie

 

Der Aufbau und der Betrieb einer Galerie bedarf einer sorgfältigen Prüfung der eigenen Ziele, des Kunstmarktes und der Berücksichtigung der tatsächlichen Möglichkeiten. So steht am Anfang die Wahl der Rechtsform. Mehr.....

 

Der Verkauf von Kunstwerken

 

Der Verkauf von Kunstwerken, sei es von jungen, unbekannten Künstlern, oder von hochwertigen Kunstwerken renommierter Künstler bedarf einer genauen Einschätzung des zu erzielenden Preises und der verschiedenen Möglichkeiten des Verkaufs. Mehr....

 

Links

 

Links zu weiterführenden Seiten und zu einzelnen Galerien. Mehr....

 

 

Website für Kunstrecht und mehr von Rechtsanwalt Dr. iur. Nicolai B. Kemle
Kanzlei Kemle & Leis, Kleine Mantelgasse 10 - 69117 Heidelberg
Tel.: 06221 - 585148 / Fax: 06221 - 585149 / Email:
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