Kauf

Der Kauf eines Kunstwerks auf einer Kunstmesse oder auch Antiquitätenmesse unterscheidet sich grundsätzlich nicht von dem Privatkauf nach § 433 BGB. Insofern können diese Grundsätze verwendet werden, die Sie unter dem Stichpunkt “Privatkauf” finden. (-> Link)

Als Besonderheit ist jedoch zu beachten, dass gerade bei einem Kauf einer Kunstmesse gewisse Anforderungen zur eigenen Sicherheit eingehalten werden sollten, falls der verkaufende Galerist / Händler nicht persönlich bekannt sein sollte.

Neben dem reinen Gefühl, dass meist einen sehr guten Anhaltspunkt darstellt, sollte eine genaue Betrachtung des Kunstgegenstandes erfolgen. Gerade Kunstmessen bieten eine sehr gute Gelegenheit, sich einen Überblick über den Markt zu verschaffen. Nachdem das Objekt bewertet wurde, sollte man sich in einem ausführlichen Gespräch mit viel Zeit über die Geschichte, Provenienz, Marktwert, evtl. Fehler bzw. Beschädigungen, Transportmöglichkeiten aufklären lassen. Dies sollte durch den Galeristen notiert und Ihnen übergeben werden. Falls eine Expertise besteht, sollte diese ausgehändigt werden. Gerade bei Expertisen sollte eine gewisse Vorsicht walten. Wichtig ist die Überprüfung des Ausstellers, des Datums und die Übereinstimmung des Textbeschreibung mit dem Kunstgegenstand.

Auch die Adresse des Galeristen / Händlers sollte jedenfalls notiert werden. Oftmals verlangen auch die Veranstalter, dass diese auf einem Schild gut sichtbar am Stand angebracht wird.

Falls Sie nicht sicher sind, existiert auf manchen Messen sogar die Möglichkeit, das Objekt vor Ort sofort überprüfen zu lassen. Und falls man nicht sicher ist, besteht immer noch die Möglichkeit, den Galeristen nach der Messe in der Galerie aufzusuchen und dort das Objekt zu erwerben.

Wenn jedoch diese Vorsichtmaßnahmen eingehalten werden, steht einem Kauf nichts im Wege.

 

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