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Die Veranstaltung und Durchführung einer Kunstmesse bzw. Antiquitätenmesse bedarf vieler kunstrechtlicher und tatsächlichen Überlegungen.
Grundsätzlich kann eine Kunstmesse durch die verschiedensten Personen und Rechtsformen durchgeführt werden. Angefangen von dem eingetragenen Kaufmann, über GmbHs oder AGs bis hin zu öffentlich - rechtlichen Trägern und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Stiftungen reicht die Bandbreite.
Bevor jedoch eine solche Kunstmesse durchgeführt wird, bedarf es einer genauen Überlegung, welcher Bedarf des Kunstmarktes durch diese Messe gedeckt werden soll. Dies kann sich nach künstlerischen, örtlichen und personellen Gegebenheiten richten. So kann eine Kunstmesse an Orten oder Regionen durchgeführt werden, an denen bisher keine Veranstaltung existiert, oder auch an Orten, die sich den potentiellen Käuferschichten annähern. Ein gutes Beispiel hierfür bildet die Europa.art, welche auf dem Kreuzfahrtschiff Europa durchgeführt wird, um direkt an dem kaufkräftigen Publikum zu sein. Auch die Annäherung an die klassischen Standorte wie Köln, London, Basel oder Berlin kann eine Möglichkeit darstellen, wenn die Messe im Gegensatz zu den bestehenden Kunstmessen neu positioniert werden soll.
Ein weiterer zu beachtender Punkt stellt der Terminkalender des Kunstmarktes dar. So häufen sich gerade im Frühjahr und im Herbst die Termine, es passieren viele Überschneidungen. Dies hat zur Folge, dass ausstellende Galeristen und auch potentielle Kunden sich oftmals für eine Messe entscheiden müssen. Gerade in wirtschaftlich etwas schwierigeren Zeiten entschieden sich manche Galeristen dazu, nur noch ein bis zwei Messen zu bestücken.
Führ eingeführte Kunstmessen kann sich die Frage stelle, ob das bisherige, evtl. erfolgreiche Konzept, auch in Zukunft sich gegen die anderen Messen behaupten kann. Eine Neupositionierung kann weitreichende Folgen haben. So stellen sich bei erfolgreichen Messen Fragen der Erweiterung, der Veränderung der Kojengrößen und der Anhebung der Preise. Dabei sollte stets bedacht werden, dass z.B. eine Erweiterung der Messekapazität ein Verlust der Exklusivität, und damit der Attraktivität zur Folge haben kann. Auf der anderen Seite kann das Anheben der Eintrittspreise einen positiven Effekt haben, in dem viele Nichtkäufer abgeschreckt werden, und damit die Messe für die tatsächlichen Kunden angenehmer wird. Diese Fragen bedürfen sowohl bei einer neuen als auch eingeführten Messe stets der Überlegung.
Eine wichtige Frage ist die künstlerische Positionierung. So sollte sich eine Messe stets auch von anderen Messen durch die ausgestellte und angebotene Kunst unterscheiden und ein eigenes Zielpublikum ansprechen. Sehr viele Kunstmessen versuchen gerade den Bereich der zeitgenössischen und modernen Kunst abzudecken.
Viele Entscheidungen können weitreichende Folgen haben. So hatte die Entscheidung der Art Cologne, am Anfang ihrer Gründung keine ausländischen Galeristen zuzulassen, die Folge, dass die Art Basel gegründet wurde. Eine Kunstmesse, die nun auch z.T. den gleichen Bereich wie die Art Cologne abdecken möchte und auch das entsprechende Renommee und eine starke Position auf dem Kunstmarkt besitzt. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass auch die Art Cologne auch nur gegründet wurde, da Galeristen nicht auf eine Kunstmesse zugelassen wurden.
Auch wenn Neugründungen sehr schwer erscheinen mögen, gibt es oftmals Beispiele, dass dies trotz der Dichte der bestehenden Kunstmessen sehr erfolgreich geschehen kann. Beste Beispiele hierfür bilden in jüngster Zeit die Art Karlsruhe und die Frieze Art Fair.
Weiterhin sind viele kaufmännische und rechtliche Details, sowie ein gutes Gespür für den jetzigen und zukünftigen Kunstmarkt zu beachten. Ob eine Kunstmesse tatsächlich erfolgreich wird oder bleibt ist manchmal auch einfach eine Frage des Glücks.
Weitere kunstrechtliche Aspekte, gerade im Bezug auf allgemeine Zulassungs- und Ausstellungsbedingungen, Urheberrechte, etc. bedürfen der genauen Klärung. Hierzu können Sie sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens oder an Rechtsanwalt Dr. Nicolai B. Kemle unter info@kunst-recht.de oder den im Impressum angegebenen Kontaktmöglichkeiten wenden.
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