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Hauptgeschäft einer Galerie ist der Verkauf von Kunstwerken, wie Gemälden, Collagen, Plastiken. Ein Nebenerwerb bildet manchmal noch die Vergabe von Lizenzen oder der Verkauf von Kunstnebenprodukten, wie sie auch in Museumshops zu finden sind, angefangen von den Regenschirmen mit Monet bis hin zu Klopapier mit Warhol.
Bei dem Verkauf von Kunstobjekten kommt es in einem ersten Schritt darauf an, ob der Galerist als Vertreter, Kommissionär auftritt, oder als Eigentümer. In beiden Fällen geschieht jedoch der Vertragsschluss in der Galerie. Auch sind hierbei sowohl für den Galeristen las auch für den Käufer Haftungsrisiken zu beachten. Gerade bei älteren Kunstwerken kann die Angabe der Provenienz eine bedeutende Rolle spielen. Auch die Vergabe von Expertisen kann eine zugesicherte Eigenschaft im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsregelungen darstellen. Dabei kann sogar eine Haftung aufgrund arglistiger Täuschung im Raum stehen. So macht z.B. die Rechtsprechung einen Unterschied, ob ein Gemälde als Original des Künstlers oder als Gemälde mit einer Expertise, welche das Werk einem Künstler zuschreibt, veräußert wurde. Diese juristische Spitzfindigkeit kann bei einem späteren Prozess weitreichende Auswirkungen haben.
Grundsätzlich gilt daher, dass alle wichtigen Angaben zu einem Werk schriftlich festgehalten werden sollten. Auch wenn der Kunstmarkt zum Glück noch einen Bereich darstellt, in dem Vertrauen und das mündliche Wort eine große Bedeutung besitzen, sollten doch gewisse Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Vor einer Kaufentscheidung sollte stets das eigene “Gefühl” beachtet werden, dass stets einen guten Anhaltspunkt darstellt.
Der Kauf von Kunstobjekten bei einem Galeristen bietet den Vorteil, dass hier viele Details persönlich besprochen werden können. Daneben kann sich im Laufe der Zeit eine persönliche Vertrauensbeziehung bilden, die sogar dazu führen kann, dass manche Galeristen für Kunstmäzene in deren Auftrag ansehnliche Kunstsammlungen zusammengetragen haben, die mittlerweile ein hohes Renommee besitzen.
Neben dieser persönlichen Beratung bietet eine Galerie den Vorteil, dass bei später auftauchenden Fragen oder dem Wunsch, das Objekt wieder zu veräußern, der Galerist um Rat gefragt werden kann.
In kunstrechtlicher Hinsicht sollte neben der eindeutigen vertraglichen Regelung noch evtl. notwendige Abgaben an Verwertungsgesellschaften sowie die Regelungen bzgl. der übertragbaren Verwertungs- und Urheberrechte bedacht werden. Auch mögliche Vereinbarungen zu der Veränderung bei Kunstwerken, insbesondere bei Großplastiken, oder bei Auftragskunstwerken können geregelt werden.
Im übrigen finden die allgemeinen Regeln bei einem Kunstkauf Anwendung, Dies betrifft sowohl den
Bei einem Verkauf über das Internet sind die gesetzlich notwendigen Anbieterangaben und die Regelungen über den Wiederruf nötig.
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