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Geschrieben von: Dr. Kemle   
Sonntag, den 31. August 2008 um 04:07 Uhr

Der Kunstmarkt wächst stetig. Kunst dient dabei den verschiedensten Bedürfnissen. Angefangen von dem rein individuellen Interesse an einem Kunstwerk dehnt sich der Bereich bis zu dem Bedürfnis, Kunst als reine Anlage zu betrachten. In der Schnittstelle zwischen ideellem und wirtschaftlichem Interesse bewegt sich das Kunstrecht. Hierbei ist zu beachten, dass das Gebiet “Kunstrecht” viele Gesetze umfasst, die z.T. nicht speziell auf Kunst zugeschnitten wurden. Einerseits existieren zwar Normen, wie z.B. im Urheberrecht, die sich insbesondere mit Kunst auseinandersetzen, auf der anderen Seite müssen auch viele allgemeine Normen auf Kunst angewandt werden. So kann man Kunstrecht nicht aus der Sicht der Gesetze definieren, vielmehr muss eine Sicht aus der Kunst angewandt werden. Immer dann, wenn ein Künstler, ein Kunstwerk oder Kunst allgemein mit Gesetzen in Berührung kommt, kann von Kunstrecht gesprochen werden. Denn die Anwendung von Gesetzen auf das Gebiet der Kunst bedarf einer speziellen Variation des Rechts. Nicht immer können allgemeine Grundsätze, die auf “normale” Bedarfsartikel zugeschnitten wurden, einfach auf Kunstwerke angewandt werden. Es ist von Nöten, eine Änderung der rechtlichen Betrachtung durch eine Variation der Gesetzesauslegung durchzuführen. Dabei hilft die Anwendungssystematik von Normen. Ein Gesetz muss für die Anwendung ausgelegt werden, sei es durch Zuhilfenahme historischer Erkenntnisse, durch den einfachen Wortlaut oder etwas weiter, durch Sinn und Zweck. Diese Hilfsmittel können im Kunstrecht für eine veränderte Sicht- und Anwendungsweise hilfreich sein.

Weiterhin ist zu beachten, dass sich auf dem Kunstmarkt die verschiedensten Akteure bewegen. Unter anderem teilen sich Kunstliebhaber, Sammler oder auch Raritätenjäger den Markt mit Anlageberatern oder sogar Spekulanten, ohne ideelles Interesse an Kunst.Um jedoch auch den wirtschaftlichen Interessen gerecht zu werden, besitzt jedes Kunstwerk, oder jede künstlerische Leistung, zwei Komponenten, die ideelle und die wirtschaftliche Komponente. Während Ideen und Inhalte durch z.B. das Urheberrecht Schutz finden können, werden materielle Gesichtspunkte eher z.B. im Kaufrecht Berücksichtigung finden.

In diesem Bereich entsteht nun das Kunstrecht, dass durch die vorliegende Website mit einem Einblick in die einzelnen rechtlichen Thematiken erläutert und dargestellt werden soll. Dabei werden nicht nur die verschiedenen Transaktionsmöglichkeiten aufgeführt, wie der Kunstkauf, die Galerien, Auktionen und Kunstmessen, sondern auch die Künstler und Kunstwerke finden Berücksichtigung.

In einem weiteren Abschnitt wird eine Einführung in das Thema Mediation im Kunstrecht bei streitigen Fällen gegeben.

Sie finden Musterverträge zu den verschiedenen Gebieten und können im Bereich Veranstaltungen sich persönlich in Seminaren weiterbilden und rechtliche Aspekte vertiefen.

In einem Forum werden weniger die rechtlichen Aspekte beleuchtet. Vielmehr werden kurze Eindrücke des Kunstmarktes und der daran Beteiligten wiedergegeben.

Die Website Kunst und Recht wird von Rechtsanwalt Dr. Nicolai B. Kemle verwaltet. Weitere Informationen finden Sie unter “Rechtsanwalt”.

Für eine erste Orientierung über die verschiedenen Informationen, welche auf der linken Menüspalte aufgelistet sind, klicken Sie bitte auf das unten stehende Feld "weiterlesen".

Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 19. September 2009 um 12:32 Uhr
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